Antworten auf die wichtigsten Ihrer Fragen
Die wichtigsten Fragen, die uns immer wieder begegnen, haben wir hier für Sie beantwortet. Bitte schicken Sie uns eine E-Mail, wenn weitere Fragen auftauchen.
Wird der Unterricht nur für Kinder oder auch für Erwachsene angeboten?
Jeder, der den Wunsch hat, kann ein Instrument erlernen. Das Alter spielt dabei keine Rolle.
Ist der Unterricht nur für Anfänger oder auch für Fortgeschrittene?
Die Lehrer unterrichten je nachdem Neueinsteiger und Schüler, die ihre Kenntnisse aufbessern und vervollkommnen möchten, und sie bereiten Interessenten auf ein Studium an einer Hochschule vor.
Wird auch Gruppenunterricht angeboten?
Bei der Musikalischen Früherziehung hat sich Gruppenunterricht bewährt. Für Instrumental- und Gesangsunterricht wird Einzelunterricht empfohlen, Gruppenunterricht auf Wunsch möglich .
Was versteht man unter einem Probemonat?
Nach Vertragsabschluss ist der 1. Monat ein so genannter Probemonat, d. h., der Unterricht ist zwar gebührenpflichtig, aber in dieser Zeit kann man vom Vertrag fristlos zurücktreten.
Was versteht man unter einer Schnupperstunde?
Für ca. 30 Minuten kommt der Interessent zur kostenlosen “Schnupperstunde”, in der er das Instrument ausprobieren kann, den Lehrer kennenlernt und Fragen stellen kann, die für die spätere Aufnahme des Unterrichts wichtig sind.
Was ist keine Schnupperstunde?
Wenn man in dieser Zeit Informationen sammeln möchte, um danach weiter im Selbststudium ein Instrument zu erlernen. Dieses entspricht einer normalen gebührenpflichtigen Unterrichtsstunde.
Muss ich zur Schnupperstunde bereits ein eigenes Instrument mitbringen?
Wenn Sie bereits ein Instrument besitzen, bringen Sie dieses bitte mit. Wenn nicht, berät Sie der Fachlehrer gern bezüglich des Instrumentenkaufs bzw. -verleihs.
Wie verhält es sich mit Schnupperstunde und Schnuppermonat?
Sie können entweder eine kostenlose Schnupperstunde oder einen Schnuppermonat für 52,00 € (4 x Unterricht zu jeweils 30 Min.) vereinbaren.
Gibt es Leihinstrumente?
Saxophon, Querflöte und Gitarre gibt es als Leihinstrumente.
Mein Kind hat in den Ferien nicht geübt, soll ich es deswegen abmelden?
Das ist kein Grund für eine Abmeldung. Es ist absolut legitim, dass die Kinder in den Ferien auch vom Instrument Urlaub nehmen.
Was soll ich machen, wenn mein Kind nicht üben will?
Sprechen Sie den Lehrer an, er gibt die richtigen Tipps.
Warum ist die Kündigungsfrist 3 Monate?
In dieser Zeit kann der Schüler seinen Entschluss noch einmal überdenken, ob er den Unterricht wirklich beenden möchte.
Gibt es eine Warteliste für bestimmte Instrumente?
In der Regel gibt es keine Warteliste.
Wird der Unterricht nachgegeben, wenn der Lehrer verhindert ist?
Ja, der ausgefallene Unterricht wird nachgeholt.
Gibt es Rabatte auf die Gebühren?
Ja, es gibt Rabatt für Geschwister, Familienangehörige und Alleinerziehende (siehe Gebührenordnung).
Kann der Unterricht bei Bedürftigkeit finanziell gefördert werden?
Ja, Förderung kann bei der Stadt beantragt werden.
Warum muss jeden Monat die gleiche Unterrichtsgebühr bezahlt werden?
Die in den Räumen der Musikwerkstatt unterrichtenden Lehrer machen ihre Kosten in vergleichbarer Weise geltend, wie das auch private und kommunale Musikschulen tun. Die Monatsgebühr beträgt 1/12 des festgelegten Jahresbeitrages.
Die letzte Frage wird offensichtlich unterdrückt - also immer vor dieser Zeile neue Fragen und zugehörige Antworten einfügen! Die Fragen müssen mit dem Format Heading 3 versehen sein.